Des Weiteren gibt es natürlich auch das niederländische Bafög (Studienfinanzierung), siehe Studieren in NL oben im Menü.

Mietzuschlag (=’huursubsidie’): Unter bestimmten Bedingungen kann man huursubsidie beantragen. Die Basisregeln: Mindestalter 23 Jahre. Die Bewohner eines Hauses dürfen dazu nur geringe Einkünfte haben die kalte Miete der Wohnung darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Das gilt vor allem für kleine Wohnungen, zum Beispiel nicht für die großen WG’s auf dem Campus. Eine eigene Haustür und Küche sind meistens auch Bedingung für den Mietzuschlag. Alle Regeln hierzu stehen auf www.toeslagen.nl, einer Seite vom Finanzamt (=’belastingdienst’).

Krankenversicherungszuschlag (=’zorgtoeslag’, für niederländische Krankenversicherung): Ohne großes eigenes Risiko bezahlt man für seine Krankenversicherung schnell einen Monatsbeitrag von ca. 85 Euro, mit hohem eigenen Risiko einiges weniger. Wer nur geringen Einkünfte hat, bekommt monatlich ca. 36 Euro zurückerstattet. Wer sich mit einem Partner zusammenschließt (z.B. Mitbewohner), bekommt zu zweit (!) etwas mehr als 100 Euro pro Monat erstattet. Aber erst, wenn man schon sechs Monate zusammenwohnt.  Alle Regeln hierzu stehen auf www.toeslagen.nl, einer Seite vom Finanzamt (=’belastingdienst’).