Arbeiten: Als EU-Bürger kann man problemlos in einem anderen EU-Land arbeiten. Aber aufpassen: Grundsätzlich gilt, dass man in dem Land in dem man arbeitet, krankenversichert (Krankenversicherung = ‘zorgverzekering’) sein muss. Das gilt natürlich auch, wenn man einen Nebenjob in den Niederlanden hat. Sollte das Finanzamt dahinter kommen, dass jemand Arbeitet ohne versichert zu sein, bezahlt man eine hohe Strafe und muss die Versicherung auch noch nachzahlen.

‘Loonheffing’/Steuererklärung: Wer (nur) einen Nebenjob hat, bekommt sein komplettes Gehalt ausgezahlt. In Niederländischen sagt man, dass man die loonheffingskorting  anwendet. Das geht nur bei einem Job. Bei jedem weiteren Nebenjob wird ein Teil des Geldes zunächst einbehalten, ungefähr 40%. Solang man unter der Einkommenssteuergrenze (rund 13.000 Euro pro Jahr) bleibt´, kann man den Betrag mit der Steuererklärung zurück beantragen, sobald man vom Arbeitgeber eine Jahrübersicht über sein Einkommen erhalten hat. Das funktioniert ganz einfach mit einem kleinen Programm, das man auf der Website vom Finanzamt (=’belastingdienst’), www.belastingdienst.nl, herunterladen kann: rechts auf ‘download & bestellen’, und dann ‘aangifte 20xx’ anklicken um das Programm vom jeweiligen Jahr herunter zu laden. (Bei Fragen sind holländische Mitbewohner/Mitstudenten sicher hilfsbereit.) Zum Unterschreiben benutzt man seine DigID (siehe Wohnen in NL –> in NL leben). Man sollte mit dem Herunterladen des Programms warten bis zum 1. Maerz, denn dann sind alle deine Daten schon eingefüllt, und muss man nur noch alles kontrollieren und abschicken! Dafuer hat man einen Monat Zeit. Wenn man nicht in NL wohnt gelten andere regeln, einfach auf www.belastingdienst.nl auf Inkomstenbelasting klikken, und da wird dann erklaert wie die Steuererklärung funktioniert. Alles sehr simpel verglichen mit Deutschland…

Wer nur einen Nebenjob hat, sollte also die Loonheffingskorting anwenden, so dass weniger Steuern einbehalten werden. Normalerweise kann man das bei Arbeitsbeginn mit dem Arbeitgeber regeln. Ist das nicht der Fall, kann man mir einem Formular regeln, dass die Loonheffingskorting angewendet wird auf den heutigen Job. Das passende Formular findet man wenn man bei Google sucht auf ‘belastingdienst loonheffingskorting’, im Moment ist dies der Link. Ihr bezahlt dann im Laufe des Jahres weniger Steuern, aber letzendlich gewinnt ihr da nicht mit, denn wer Geringverdiener ist (bis 13.000 Euro), bekommt das Geld doch am Ende des Jahres durch das ausfüllen der Steuererklärung zurück…

Wieviel verdienen?
Die Bijverdiengrens gibt an, wieviel man als Student mit Studienfinanzierung verdienen darf wenn man Studienfinanzierung bekommt. Im Jahr 2013 sind das 13.500 Euro Brutto. Aber aufpassen: Nicht nur der Lohn gehören hierzu. Eventuell muss man auch Zinsen von Sparkonten oder andere Beträge mitrechnen. Es gibt eine tolle Regelung: Wenn man am Anfang oder Ende eines Jahres ein eine Zeit lang keine Studienfinanzierung bekommt, dann zählt das Einkommen in diesem Monaten nicht mit zur Bijverdiengrens. Das gilt allerdings nicht, wenn die Stufifreie Zeit mitten im Jahr liegt. Für mehr Infos einfach mal auf der Seite von DUO suchen nach folder bijverdiengrens. Wie das Ganze mit Deutschem Bafög funktioniert weiß ich nicht. Da sind die Beträge allerdings ähnlich.

Ab 2015 gibt es keine Studienfinanzierung mehr, sondern ein Leihsystem. Für das neue System gibt es keine Grenze.