IB-Groep (neuer Name: DUO): Diese öfter genannte Organisation regelt alle finanziellen Belange der Studenten: Den Kredit für die Studiengebühren und das holländische Bafög. Auch ist die IB Groep für die Abnahme des Sprachexamens NT2 zuständig. Die IBgroep hat auch ein Zweigstelle in Enschede an der Ripperdastraat 13. Da kann man alle Fragen loswerden, allerdings nur mit Termin. Am Telefon ist das gerade in der Anfangszeit ziemlich schwierig.

Studiengebühren und Kredit: An niederländischen Hochschulen bezahlt man ca. 1800 Euro Studiengebühren pro Jahr. Etwas mehr als in Deutschland, wo man mit 2x maximal 500 Euro plus Verwaltungsgebühren rechnen kann. Bei der Einschreibung an der Uni gibt man an, ob man den Betrag selbst überweisen will, ihn komplett vom (niederländischen!) Konto abbuchen lässt oder ihn in Monatsraten vom (niederländischen!) Konto abbuchen lässt. Bei DUO kann man einen Kredit (=’collegegeldkrediet’) für die Studiengebühren beantragen, so dass man das Geld für die Studiengebühren leiht und erst später zurückbezahlt. Praktisch funktioniert das dann so: Man bezahlt seine Gebühren an die Uni, bekommt aber gleichzeitig jeden Monat das Geld von DUO auf sein niederländisches Konto überwiesen.

Bafög Deutschland: Seit Oktober 2007 kann man auch Bafög aus Deutschland bekommen, wenn man in den Niederlanden studiert. . Für Leute in Grenznähe gibt es das sogenannte Pendler-Bafög. Mehr Infos beim Bafög-Amt. Die Sätze sind für ein Auslands-Studium oft höher, da man eventuell auch ein Jahr Studiengebühren erstattet bekommt. Hiermit habe ich mich selbst nie beschäftigt. Infos sollte man beim Bafög-Amt in Deutschland bekommen.

Bafög Niederlande (=’studiefinanciering): Stufi, wie die finanzielle Unterstützung genannt wird, bekommt man als nicht-Niederländer im Allgemeinen nur, wenn man 56 Std. im Monat in den Niederlanden arbeitet (neue Regel ab 1.1.2014, davor 32 Stunden pro Monat).  Die IB-Groep ist zuständig für die Stufi, und kontrolliert am Ende des Jahres, ob man die 56 Std. pro Monat auch erreicht hat. Also aufpassen, dass man monatlich auf die Stunden kommt! Wer Stufi bekommt, erhält einen monatlichen Basisbetrag von ca. 260 Euro unabhängig vom Verdienst der Eltern sowie ein Semesterticket (‘OV’). Abhängig vom Verdienst der Eltern kann man eventuell noch einmal bis zu 250 Euro bekommen. Einen dritten variablen Betrag von einigen hundert Euro kann man sich von der IB Groep leihen. Den Basisbetrag (und den elternabhängigen Teil) muss man nicht zurückzahlen, wenn man sein Studium innerhalb von zehn (!) Jahren beendet. Wer Stufi beantragt, muss einen Vertrag vorlegen in dem die 32 Std. genannt werden. Wer keine Stundenzahl in seinem Vertrag stehen hat, muss erst drei Monate arbeiten, und dann die Lohnabrechnung von den drei Monaten als Beweis mitschicken. Bearbeitungszeit ist meistens ungefähr sechs Wochen, im Sommer länger. Achtung: Stufi wird nicht rückwirkend ausgezahlt, sondern erst ab dem Antragsmonat. Wichtig: Genau wie in Deutschland gibt es eine Obergrenze für Nebenjobs. Die liegt bei ungefähr 13.000 Euro (Brutto) im Jahr. Siehe auch die Seite Tipps. Übrigens: Wer Eltern hat die in den Niederlanden gearbeitet oder gewohnt haben, für den gelten spezielle Regeln. Achtung: Für die Stufi braucht man als Ausländer auch den Eintrag beim IND, siehe Tipps.

Rückerstattung: Früher bekam man als Deutsche(r) einen Teil der Studiengebühren zurück erstattet. Diese Regelung ist ca. 2006 abgeschafft, seit in Deutschland auch Studiengebühren eingeführt worden sind. Wer diese Art der Finanzierung in der Vergangenheit bereits bekommen hat, darf sie auch weiterhin beziehen.